Die Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen, das Gustav-Heinemann-Haus, ist die zentrale Fortbildungseinrichtung der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie bietet Seminare, Workshops und Fachtagungen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz und des Justizvollzuges an.
Das Fortbildungsprogramm für die Justiz in Nordrhein-Westfalen wird bedarfsorientiert gestaltet. Dazu wird den Mittelbehörden in einer jährlich durchgeführten Bedarfsabfrage ihren voraussichtlichen Bedarf für Fortbildungsveranstaltungen an. Anhand dieser Meldungen wird das Fortbildungsprogramm aufgestellt. Bei aktuellem Bedarf, z. B. aufgrund gesetzlicher Neuregelungen, wird das Fortbildungsangebot jeweils kurzfristig um Veranstaltungen ergänzt.
Darüber hinaus führen die Mittelbehörden mit eigenen Fortbildungsmitteln regionale Fortbildungsveranstaltungen durch. Solche Veranstaltungen sind in besonderer Weise auf den speziellen Bedarf einzelner Behörden des Bezirks zugeschnitten. Die Justizakademie ist dabei eine qualifizierte Ansprechpartnerin für eine ganzheitliche Beratung zu Fragen der Planung, Durchführung und Transfersicherung dieser Maßnahmen. Auf Wunsch suchen die Leiterin der Justizakademie und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gerichte und Behörden auf und beraten unmittelbar vor Ort. Bei Fragen zur Konzeption oder Durchführung von Tagungen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner im Hause.
Die Justizakademie ist außerdem zuständig für die Konzeption und Organisation der vom Land Nordrhein-Westfalen auszurichtenden Tagungen der Deutschen Richterakademie. Bei den Tagungen der Deutschen Richterakademie, die von anderen Bundesländern ausgerichtet werden, ist die Justizakademie der organisatorische Ansprechpartner des Veranstalterlandes.
Die Anmeldung für sämtliche Fortbildungsveranstaltungen sowohl der Justizakademie Nordrhein-Westfalen als auch der Deutschen Richterakademie erfolgt über die jeweilige Behördenleitung. Die Auswahl der nordrhein-westfälischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer obliegt den Mittelbehörden in Abstimmung mit den Personalvertretungen.